Klasse C: Lastkraftwagen

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen.Klasse CE: Lastkraftwagen mit Anhänger
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung: * Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
* Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 10 Doppelstunden (a 90 min), bei Vorbesitz C1 oder D1 : 4 Doppelstunden (a 90 min), bei Vorbesitz D : 2 Doppelstunden (a 90 min)
Sonderfahrten Klasse C
bei Erweiterung von Klasse B
Überland 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 2 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min
bei Erweiterung von Klasse C1
Überland 3 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 1 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 1 Fahrstunden a 45 min
Dauer der Fahrprüfung: 85 Minuten


Klasse CE: Lastkraftwagen mit Anhänger
Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
* Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
* Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 4 Doppelstunden (a 90 min)
Sonderfahrten Klasse CE
bei Erweiterung von Klasse C
Überland 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 2 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung
Überland Solo: 3 Fahrstunden a 45 min, Zug: 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn Solo: 1 Fahrstunden a 45 min, Zug: 2 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt Solo: -- ,  Zug: 3 Fahrstunden a 45 min
Dauer der Fahrprüfung: 85 Minuten