Der neue B197-Führerschein: Das ist die Automatikregelung

Wer den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B macht, muss bei der Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug diese absolviert wird. Denn, wer die Fahrprüfung in einem Wagen mit Automatik abschließt, erwirbt damit im Normalfall einen Führerschein, in den die Schlüsselzahl 78 eingetragen wird. Diese legt fest, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis ausschließlich Pkws mit Automatikgetriebe fahren darf. Ärgerlich, denn natürlich ist es attraktiv, während der Führerscheinprüfung ein Fahrzeug mit Automatikschaltung zu nutzen. Schließlich lässt sich so zumindest das Risiko, den Motor an der ersten Ampel unnötig abzuwürgen, minimieren. Bislang bedeutete dieser Komfort in der Prüfung allerdings eine handfeste Einschränkung für die damit erworbene Fahrerlaubnis. Das ändert sich nun jedoch. Ab dem 1. April 2021 ist es möglich, in der Fahrprüfung einen Wagen mit Automatikschaltung zu fahren und trotzdem einen (beinahe) uneingeschränkten Pkw-Führerschein der Klasse B zu erhalten. Auch das Umschreiben eines alten Automatik-Führerscheins wird einfacher. 

Die Schlüsselzahl 197 wird von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen, wenn eine Fahrschule bestätigt, dass die Führerscheininhaberin oder der Führerscheininhaber eine 15-minütige Testfahrt in einem Wagen mit manueller Schaltung absolviert hat. Um diese Testfahrt unternehmen zu dürfen, müssen zuvor mindestens zehn Fahrstunden (zu je 45 Minuten) in einem Wagen mit manuellem Getriebe abgeschlossen werden. Diese Fahrstunden können Teil der normalen Fahrschulausbildung sein und müssen nicht zusätzlich zu den ohnehin notwendigen Pflichtstunden gemacht werden. Dadurch wird durch die Neuregelung die Ausbildung mit unterschiedlichen Getrieben und Fahrzeugen attraktiver. Das ist auch für dich als Fahrschülerin oder Fahrschüler vorteilhaft, da du so Gelegenheit erhältst, verschiedene Pkws kennenzulernen.

Schlüsselzahl 197 nachträglich eintragen ?

Es ist möglich, den Automatikführerschein nachträglich in eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 umzuwandeln. Dazu musst du, wie wenn du den Nachweis direkt beim Ersterwerb des Führerscheins erbringst, zehn Fahrstunden mit manueller Schaltung und eine 15-minütige Testfahrt absolvieren. Die zehn Fahrstunden musst du für die Umschreibung in den meisten Fällen allerdings tatsächlich noch einmal neu hinter dich bringen. Die Fahrstunden aus deiner ursprünglichen Führerscheinausbildung sind dafür typischerweise nicht mehr anrechenbar. Nach Abschluss der Testfahrt erhältst du von der Fahrschule Knuf eine Bestätigung, die du bei der Führerscheinstelle vorlegst. Dort wird dann für dich ein neuer Führerschein mit der aktualisierten Schlüsselzahl erstellt.


Der B197-Führerschein ist in der ganzen EU gültig

Die Schlüsselzahl 197 wird in der gesamten EU anerkannt. Wenn du im europäischen Ausland unterwegs bist, darfst du mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis sowohl Automatik- als auch normale Pkws steuern. Das gilt ebenfalls, wenn du einen Internationalen Führerschein als Zusatz zu deinem EU-Führerschein beantragst, um außerhalb der EU mit dem Auto zu fahren. Allerdings kann es dabei zu Abweichungen in einzelnen Staaten kommen. Momentan sind die Regelungen aber zu neu, um abschließend sagen zu können, ob es Länder geben wird, die den 197er nur für Automatikfahrzeuge zulassen. Informier dich also im Vorfeld einer internationalen Reise noch einmal im Detail zu den aktuellen Gesetzen und Verordnungen in deinem Zielland.