Klasse A1:Kleinkrafträder


Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen.
Die für 16- und 17-jährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h entfällt.
Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Gleichzeitig wird die Definition der Klasse ergänzt. Wie bisher fallen in diese Klasse alle Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Ausdrücklich neu geregelt ist, dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überstiegen werden darf.
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.
Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 4 Doppelstunden
Sonderfahrten Klasse A1
Überland 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min
Dauer der Fahrprüfung : 70 Minuten

Klasse A2: Leistungsbeschränkte Krafträder